Wir bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung bei der komplexen Anwendung steuerlicher Maßnahmen, damit ein maximaler Erfolg für Ihr Unternehmen erreicht wird. Dazu entwickeln wir in enger persönlicher Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre individuelle optimale steuerliche Gestaltung von:
- Gestaltungsberatung in den Bereichen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Wahl der Unternehmensform und Durchführung von Umwandlungen / Rechtsformwechsel
- Erwerb und Veräußerung von Unternehmen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- elektronischer Abruf von Kirchensteuer-Abzugsmerkmalen bei kirchenabzugsverpflichtenden Gesellschaften
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften auf Anforderung mit Plausibilitätsprüfung
- Einnahmen-Überschussrechnungen
- Gewinnermittlungen für Land- und Forstwirtschaft
- Abschlüsse für Vereinen
- Übermittlung von Daten an den elektronischen Bundesanzeiger für offenlegungspflichtige Gesellschaften
- elektronischer Versand per Elster von:
- Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt Stpfl. und beschränkt Stpfl.
- Nichtveranlagungsbescheinigungen
- Feststellungserklärungen für Gesellschaften
- Körperschaftsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Vorsteuervergütungsanträge
- Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen
- Erklärungen zur Feststellung von Einheitswerten
- Erklärungen für die Bedarfsbewertung bei Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen nach GOBD
- Betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Finanzbuchhaltung und Controlling
- Kostenstellenabrechnung / Filialabrechnung
- OPOS-Buchhaltung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung, einschl. zusammenfassende Meldung
- digitale Buchführung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Baulohn
- Sozialversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft
- Lohnsteueranmeldung
- Lohnsteuerbescheinigung
- Finanzbuchhaltung des Arbeitgebers
- den Zahlungsverkehr
Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsaußenprüfung
- Buchen Digital
- Sie scannen die Belege und senden diese online zu uns
- Wir verbuchen und erstellen Ihre Auswertungen
- Die Originalbelege verbleiben bei Ihnen, somit behalten Sie den Überblick
- Selbstbucher
- Sie verbuchen Ihre Geschäftsvorfälle selbst
- Onlineübertragung der Buchungsdaten zu uns
- Wir erstellen Ihre Abschlüsse
Die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Steuerberater verliehen, die in der Beratung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Die umfassende Beratung in den Bereichen Buchführung, Steuern und Betriebswirtschaft ist damit für die unterschiedlichsten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsformen gewährleistet.